Zur Verhinderung eines vorzeitigen Ausstiegs von Jugendlichen aus dem (Aus-
)Bildungssystem hat die Bundesministerin für Familie und Jugend – motiviert
durch die im Rahmen von Studienreisen gewonnenen Erfahrungen – die Einführung
eines „Transition year“ für Bildungspflichtige angeregt. Jugendliche, die
sich aufgrund ausbildungsbezogener oder –unabhängiger Problemlagen vorübergehend
nicht in der Lage sehen, einen eingeschlagenen Bildungsweg fortzusetzen,
soll die Möglichkeit geboten werden, aus dem aktuellen Bildungsangebot
(sei es vollschulische Ausbildung, Lehre oder Unterstützungsmaßnahme) vorübergehend
„auszusteigen“ bzw. im Übergang zwischen zwei Bildungsstufen (etwa
nach Beendigung der Pflichtschule und vor Einstieg in die Lehre) eine Phase der
Orientierung und Zielfindung im Ausmaß bis zu einem Jahr nehmen zu können,
ohne dass der Anspruch auf nahtlose Fortsetzung der Bildungskarriere verloren
geht. Diese Phase soll durch fach- und sozialkompetente Personen begleitet werden.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie stellt für jeden dieser Bereiche Grundlagen
bereit, die eine vertiefte Bearbeitung der genannten Fragestellungen ermöglichen.
Ergänzt wurde die Studie durch die Sammlung von Best-practice-Beispielen
zur Frage des vorübergehenden (Aus-)Bildungs-ausstiegs aus dem Ausland (Irland,
Niederlande, u.a.).
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Potenziale in Übergängen nutzen. Umsetzung für die Einführung eines „Transition Year“ für Bildungspflichtige. Endbericht
Löffler Roland, Litschel Veronika
Zitieren
Löffler, R. & Litschel, V. (2016). Potenziale in Übergängen nutzen. Umsetzung für die Einführung eines "Transition Year" für Bildungspflichtige. Endbericht. Wien: öibf.


