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01.10.2015  (jp)  [0 Kommentare]

Kosten

In Anlehnung an den BABE-KV erfolgt eine jährliche Indexanpassung der Zertifizierungsgebühren (Pauschalbetrag). Den aktuellen Betrag entnehmen Sie bitte dem aktuellen Handbuch. 

Grundsätzlich deckt diese Pauschale sämtliche Leistungen des öibf ab. Zusatzkosten entstehen im Rahmen eines eventuellen außertourlichen Nachaudits bzw. im Falle einer kurzfristen Absage/Terminverschiebung des Audits von Seiten des Bildungsträgers ohne schwerwiegenden Gründen.

Es ist kein Nachlass oder Rabatt möglich. Sollte es im Zuge des Verfahrens zu keinem positiven Abschluss kommen (z.B. negative Vorabprüfung), so werden keine Kosten rückerstattet.


01.10.2015  (jp)  [0 Kommentare]

Dauer

Im langjährigen Schnitt dauert ein Verfahren 69 Kalendertage, wobei das Tempo der Bildungsträger maßgeblich beeinflussen kann. So ist die Vorbereitung der zu prüfenden Texte und Dokumente jederzeit auch vor einem Verfahrensstart möglich (siehe word-Vorlagen im Bereich Download).

Die maximale Dauer des Verfahrens ist klar definiert: Sie haben ab Zulassung zum Verfahren max. 12 Wochen Zeit, die Prüfunterlagen an das öibf zu übermitteln. Ebenfalls 12 Wochen beträgt die Maximaldauer, in der die Prüfunterlagen (inkl. eventueller Nachbesserungen) positiv bewertet sein müssen. Die Durchführung des Audits ist dann innerhalb der nächsten vier Wochen vorgesehen.