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02.02.2011  (jp)

Vorabprüfung

Nach Unterzeichnung der Zertifizierungsvereinbarung, der elektronischen Einreichung aller zur Zertifizierung notwendigen Dokumente - gemäß den Kriterien des "wien-cert" sowie nach Eingang der Zertifizierungsgebühren findet die inhaltliche Vorabprüfung statt. Zudem beginnt die Frist für die maximale Dauer das Zertifizierungsverfahren zu laufen (max. 16 Wochen).

  • Positiv vorabgeprüfte Einrichtungen erhalten eine schriftliche Verständigung, dass sie zur Auditierung zugelassen sind
  • Im Falle einer negativen Vorabprüfung erhalten die Einrichtungen eine Rückmeldung, welche Nachbesserungen/Nachreichungen vorgenommen werden müssen. Wenn nicht innerhalb von 12 Wochen die inhaltliche Vorabprüfung (mit maximal zwei Nachbesserungen) abgeschlossen ist, so gilt das Verfahren als eingestellt. Ein neuerliches Aufnahmebegehren ist erst nach Ablauf einer Frist von einem Jahr möglich.