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02.02.2011
(jp)
Zertifizierung
Im Zertifizierungsverfahren werden für jedes der neun Kriterien Bewertungspunkte vergeben, es können insgesamt maximal 24 Punkte erreicht werden. Um das Verfahren positiv abzuschließen sind mindestens 17 Punkte UND bei allen Kriterien immer die jeweilige Mindestpunktezahl (mind. 1 oder 2 Punkte) zu erreichen. Bei Nichterfüllung mindestens eines Kriteriums oder bei Nichterreichung der 17 Punkte muss daher das gesamte Verfahren als negativ bewertet werden.Kriterium | Punkte |
1. Marktpräsenz | 0-3 |
2. Unternehmen/Verein | 0-2 |
3. Infrastruktur | 0-2 |
4. Qualitätsverständnis | 0-3 |
5. Diversity Management | 0-3 |
6. Angebote | 0-3 |
7. Erfolgsnachweis | 0-3 |
8. Lehr- und Trainingspersonal (Qualifikation) | 0-3 |
9. Lehr- und Trainingspersonal (Weiterbildung) | 0-2 |
Nach erfolgreichem Durchlaufen der Zertifizierung erhält die Einrichtung ein Zertifikat ausgestellt, auf dem unter anderem die Gültigkeitsdauer sowie eine eindeutige Identifikationsnummer enthalten sind.
In einem letzten Schritt erfolgt die Aufnahme der Einrichtung in die "Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger" direkt durch den waff, nachdem dieser von der positiven Zertifizierung in Kenntnis gesetzt wurde.
Bezüglich Ö-Cert und/oder der Aufnahme in den Veranstalterpool des AK-Bildungsgutscheines muss der Bildungsträger selbst aktiv werden, das wien-cert-Zertifikat bestätigt „nur“ das Vorliegen einer dort anerkannten Zertifizierung.
© öibf