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Wien-Cert

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02.02.2011  (jp)

Eingangsprüfung

Das Begehren auf die Verleihung von "wien-cert" wird direkt beim Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) in Wien eingebracht. Nach Eingang des Begehrens wird vom öibf in einer formalen Eingangsprüfung untersucht, ob die Bildungsträger die formalen Kriterien für die Verleihung von "wien-cert" und die Aufnahme in die "Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger" des waff erfüllen:

  • Erwachse­nenbildung als die Haupttätigkeit der Organisation
  • Sitz in Wien
  • eingetragen als Unternehmen bzw. Verein
  • zum Zeitpunkt des Aufnahmebegehrens seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren Durchführung von Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen

Die Einrichtungen erhalten spätestens nach vier Wochen eine schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Eingangsprüfung:

  • Bei Erfüllung der Formalkriterien wird zwischen der zu prüfenden Einrichtung und dem öibf eine Zertifizierungsvereinbarung unterzeichnet.
  • Bei Nichterfüllung der Formalkriterien wird das Begehren kostenfrei abgelehnt. Bei Wegfall der Ausschlusskriterien (z.B. Erreichen der Mindestdauer der Marktpräsenz) kann ohne Sperrfrist ein neues Begehren gestellt werden.

Die zum "wien-cert"-Verfahren zugelassenen Bildungsträger erhalten einen Zuganglink, unter dem sie die zu prüfenden Unterlagen - entsprechend den Anforderungen aus dem "wien-cert"-Handbuch - in elektronischer Form an das Österreichische Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) übermitteln sollen.