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01/26/06 (admin)
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02/02/11
(jp)
Zulassungs- und Bewertungskriterien
Bildungsträger, die ein Begehren auf die Verleihung des "wien-cert" und die Aufnahme in die "Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger" des waff stellen möchten, müssen zunächst folgende Formalkriterien erfüllen:
- Erwachsenenbildung als die Haupttätigkeit der Organisation
- Sitz in Wien
- eingetragen als Unternehmen bzw. Verein
- zum Zeitpunkt des Aufnahmebegehrens seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren Durchführung von Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen
Die Bildungsträger, die diese Formalkriterien erfüllen, werden zum "wien-cert"-Zertifizierungsverfahren zugelassen. In weiterer Folge werden die neun inhaltlichen Kriterien des "wien-cert" geprüft.
Das vollständige "wien-cert"-Handbuch können Sie als pdf-Datei im Bereich Downloads herunterladen.