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02/02/11  (jp)

Zulassungs- und Bewertungskriterien

Bildungsträger, die ein Begehren auf die Verleihung des "wien-cert" und die Aufnahme in die "Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger" des waff stellen möchten, müssen zunächst folgende Formalkriterien erfüllen:

  • Erwachse­nenbildung als die Haupttätigkeit der Organisation
  • Sitz in Wien
  • eingetragen als Unternehmen bzw. Verein
  • zum Zeitpunkt des Aufnahmebegehrens seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren Durchführung von Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen 

Die Bildungsträger, die diese Formalkriterien erfüllen, werden zum "wien-cert"-Zertifizierungsverfahren zugelassen. In weiterer Folge werden die neun inhaltlichen Kriterien des "wien-cert" geprüft.

 

Das vollständige "wien-cert"-Handbuch können Sie als pdf-Datei im Bereich Downloads herunterladen.